Starten Sie den Verkauf Ihrer Immobilie — online, in wenigen Minuten.
Geben Sie die Daten der Immobilie und der Vertragsparteien ein. Ein kooperierender Rechtsanwalt erstellt und gegenzeichnet den Kaufvertrag und übernimmt die Eintragung beim Grundbuchamt. Wohnung, Haus, Grundstück oder Ackerland — beliebig viele Verkäufer und Käufer.
Daten eingeben
Immobilie, Verkäufer, Käufer und — falls nötig — Nießbraucher. Alles in einem Formular.
Mandantenidentifizierung
Nach den Geldwäschevorschriften führt der Anwalt die Identitätsprüfung der Parteien durch (KYC).
Vertragserstellung
Der Anwalt prüft den Grundbuchauszug, formuliert und gegenzeichnet den Kaufvertrag.
Unterschrift und Einreichung
Die Parteien unterschreiben die Urkunde, anschließend reicht der Anwalt den Antrag auf Eigentumseintragung beim Grundbuchamt ein.
Vertrag zusammenstellen
Durch das Ausfüllen der Felder stellen Sie die Grunddaten des Kaufs zusammen. Der Entwurf rechts folgt Ihren Eingaben in Echtzeit. Mit * markierte Felder sind für die Übermittlung erforderlich.
Wählen Sie den Immobilientyp und geben Sie die Identifikationsdaten ein.
Der/die derzeitige(n) Eigentümer der Immobilie. Bei mehreren Eigentümern fügen Sie einen weiteren Verkäufer hinzu und geben die Eigentumsanteile an.
Wer das Eigentum erwirbt. Bei mehreren Käufern geben Sie an, wer welchen Anteil erwirbt.
Sie können ein Nießbrauchsrecht an der Immobilie begründen — häufig behält es der Verkäufer, oder es wird zugunsten eines Dritten festgelegt.
Möchten Sie im Vertrag ein Nießbrauchsrecht festlegen?
Der Kaufpreis und die Zahlungsweise. Mit genauen Beträgen arbeitet der beauftragte Anwalt.
Wohin soll sich der beauftragte Anwalt zurückmelden? Nach der Übermittlung vereinbart er per E-Mail einen Termin.
Bei der Übermittlung werden die eingegebenen Daten als XML-Anhang an die beauftragte Anwaltskanzlei gesendet. Die Übermittlung begründet keine sofortige Zahlungs- oder Vertragspflicht. In Ungarn ist für die Gültigkeit eines Immobilienkaufvertrags die anwaltliche (oder notarielle) Beurkundung und Gegenzeichnung erforderlich.
Anwaltliche Gegenzeichnung
Jeder Kauf wird von einem beauftragten Anwalt geprüft, formuliert und gegengezeichnet — Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Ihre Daten sind sicher
Verschlüsselte Übertragung, DSGVO-konforme Verarbeitung. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Vorbereitung des Vertrags.
Alle Immobilientypen
Wohnung, Haus, Grundstück, Ackerland, Garage und Ferienhaus — mit mehreren Verkäufern, mehreren Käufern, Nießbrauch.